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	<title>FairTax Lohnsteuerhilfe e. V.</title>
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		<title>Höheres Nettoeinkommen schon im November</title>
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		<pubDate>Tue, 27 Aug 2024 14:37:39 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Mit Freibeträgen bei der Lohnsteuer sichern Sie sich ein höheres Nettoeinkommen schon ab dem nächsten Monat. Wer noch im Oktober die Beantragung beim Finanzamt veranlasst, profitiert schon bei der Gehaltsabrechnung für November und Dezember! Der Antrag kann gleich für zwei Kalenderjahre gestellt werden, wenn die Aufwendungen voraussichtlich ähnlich hoch bleiben. Änderungen müssen dem Finanzamt umgehend [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.fairtax-ev.de/hoeheres-nettoeinkommen-schon-im-november/">Höheres Nettoeinkommen schon im November</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.fairtax-ev.de">FairTax Lohnsteuerhilfe e. V.</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Freibeträgen bei der Lohnsteuer sichern Sie sich ein höheres Nettoeinkommen schon ab dem nächsten Monat.</p>
<p>Wer noch im Oktober die Beantragung beim Finanzamt veranlasst, profitiert schon bei der Gehaltsabrechnung für November und Dezember!</p>
<p>Der Antrag kann gleich für zwei Kalenderjahre gestellt werden, wenn die Aufwendungen voraussichtlich ähnlich hoch bleiben. Änderungen müssen dem Finanzamt umgehend mitgeteilt werden. Erfolgt der Antrag nicht mehr vor dem 31. Oktober, aber noch bis zum 30. November, profitiert man beim Dezembergehalt vom kompletten Jahresfreibetrag.</p>
<p>Wenn ein Freibetrag berücksichtigt wird, kann sich das höhere Nettogehalt auch positiv auf staatliche Leistungen wie Elterngeld auswirken. Für ein höheres Elterngeld muss der Steuerklassenwechsel allerdings spätestens sieben Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, beantragt worden sein.</p>
<p>Bei absehbarer Arbeitslosigkeit sollte man rechtzeitig günstigere Steuerklasse wählen. Wenn die Änderung spätestens mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 eingetragen ist, winkt dadurch ein höheres Arbeitslosengeld.</p>
<p>Sie sehen – eine genaue Prüfung Ihrer steuerlichen Situation ist auf jeden Fall lohnend, denn die Auswirkungen sind nicht unerheblich!</p>
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		<title>Ausbildungsplatz gefunden &#8211; Hurra! Aber was ist jetzt mit Kindergeld und Steuer?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[vitaliy]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Aug 2024 15:24:52 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Fast eine halbe Million Schulabgänger starten in den kommenden Wochen in das Berufsleben. Ein neuer Lebensabschnitt, der auch steuerliche Fragen mit sich bringt. Wie geht es weiter mit dem Kindergeld und was gilt für die Lohnsteuer? Wer nach Schulabschluss eine duale Berufsausbildung beginnt, zählt steuerlich bereits als Arbeitnehmer. Der Auszubildende muss angeben, ob es sich [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Fast eine halbe Million Schulabgänger starten in den kommenden Wochen in das Berufsleben. Ein neuer Lebensabschnitt, der auch steuerliche Fragen mit sich bringt. Wie geht es weiter mit dem Kindergeld und was gilt für die Lohnsteuer?</p>
<p>Wer nach Schulabschluss eine duale Berufsausbildung beginnt, zählt steuerlich bereits als Arbeitnehmer. Der Auszubildende muss angeben, ob es sich um das einzige oder bei mehreren um das erste Arbeitsverhältnis handelt. Das zweite und jedes weitere Arbeitsverhältnis (z.B. Nebenjobs) werden nach der Steuerklasse VI besteuert. In der sonst üblichen Steuerklasse I wird bei ledigen Auszubildenden eine Lohnsteuer erst einbehalten, wenn die monatliche Vergütung mehr als 1.100 Euro beträgt.</p>
<p>Ebenso wie anderen Arbeitnehmern steht Auszubildenden ein Arbeitnehmerpauschbetrag von</p>
<p>1.000 Euro im Jahr zu. Das gilt selbst dann, wenn sie nur einen Teil des Jahres berufstätig waren. Wer höhere berufliche Aufwendungen hat, kann diese als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Wenn die Ausbildungskosten die Einnahmen übersteigen, ergibt sich ein steuerlicher Verlust. Dieser kann vom Finanzamt gesondert festgestellt und dann in das Folgejahr vorgetragen werden. <strong>Ob Kosten im Erststudium oder für andere Ausbildungen</strong> <strong>außerhalb eines Arbeitsverhältnisses ebenfalls zu berücksichtigen sind</strong>, <strong>muss das</strong> <strong>Bundesverfassungsgericht in einem aktuellen Verfahren entscheiden</strong>. Steuerbescheide bleiben im Hinblick auf entsprechende Aufwendungen vorläufig.</p>
<p>Für Kinder, die weiterhin noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind, wird ebenso weiterhin Kindergeld gezahlt wie für Kinder, die ein Studium noch nicht begonnen haben. Ist das Studium Bestandteil einer einheitlichen Erstausbildung, erhalten Eltern ebenfalls Kindergeld, auch wenn die Kinder Nebenjobs ausüben. Neben dem Anspruch auf Kindergeld stehen den Eltern weitere steuerliche Vergünstigungen zu.</p>
<p>Handelt es sich allerdings um eine so genannte Zweitausbildung, erhalten Eltern Kindergeld und alle weiteren kindbezogenen Förderungen nur, wenn der vertraglich vereinbarte Umfang einer etwaigen Nebentätigkeit des Kindes 20 Wochenstunden nicht überschreitet.</p>
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		<title>Abgabefrist endet am 02.09.!</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Jul 2024 14:34:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wer für das Jahr 2023 abgabepflichtig ist, sollte sich mit der Steuererklärung sputen. Aufgrund der zurückliegenden Monate betrifft die Abgabepflicht wesentlich mehr Steuerzahler als üblich. Insbesondere Kurzarbeiter sollten sich den 1. November im Kalender markieren! Auch wenn Sie bisher nicht bzw. freiwillig Ihre Steuererklärung abgegeben haben, können Sie nun eventuell abgabepflichtig sein. Lediglich Angestelle Alleinstehende [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wer für das Jahr 2023 abgabepflichtig ist, sollte sich mit der Steuererklärung sputen. Aufgrund der zurückliegenden Monate betrifft die Abgabepflicht wesentlich mehr Steuerzahler als üblich. Insbesondere Kurzarbeiter sollten sich den 1. November im Kalender markieren!</p>
<p>Auch wenn Sie bisher nicht bzw. freiwillig Ihre Steuererklärung abgegeben haben, können Sie nun eventuell abgabepflichtig sein. Lediglich Angestelle Alleinstehende oder Paare mit Steuerklasse IV/IV ohne weitere Einkünfte dürfen freiwillig Ihre Einkommensteuererklärung einreichen. Sobald Entschädigungszahlungen oder Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro pro Jahr bezogen wurden, sind Sie verpflichtet Ihre Steuererklärung abzugeben. Wer das nicht fristgerecht schafft, kann sich auf Verspätungszuschläge von mind. 25,00 Euro pro Monat einstellen.</p>
<p>Prüfen Sie sorgfältig, ob Sie plötzlich abgabepflichtig sind, denn das Finanzamt vergißt niemand.</p>
<p>Worauf man bei der Einkommensteuererklärung in diesem Jahr besonders achten sollten, erklären wir unseren Mitgliedern und Interessenten bei einem Termin sehr gerne!</p>
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		<title>Haushaltsnahe Dienstleistungen</title>
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		<pubDate>Sat, 06 Jul 2024 13:46:29 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die Haushaltsangehörige gewöhnlich selbst durchführen können – jedoch andere Personen damit beauftragen. Im Herbst sind das zum Beispiel Gartenarbeiten, wie Rasen düngen, neue Pflanzen einsetzen oder Sträucher schneiden. Ob Sie für diese haushaltsnahen Dienstleistungen einen selbständigen Gärtner, einen Gartenbaubetrieb oder gar eine Privatperson engagieren, ist für das Finanzamt nebensächlich. Ebenso ist [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die Haushaltsangehörige gewöhnlich selbst durchführen können – jedoch andere Personen damit beauftragen. Im Herbst sind das zum Beispiel Gartenarbeiten, wie Rasen düngen, neue Pflanzen einsetzen oder Sträucher schneiden. Ob Sie für diese haushaltsnahen Dienstleistungen einen selbständigen Gärtner, einen Gartenbaubetrieb oder gar eine Privatperson engagieren, ist für das Finanzamt nebensächlich. Ebenso ist es dem Finanzamt gleichgültig, ob es sich um eine Neuanlage oder eine Umgestaltung des Gartens handelt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Fiskus unterstützt Sie mit einer Steuerermäßigung von 20 Prozent der Arbeitsleistung, zu der auch Fahrt- und Maschinenkosten gehören. Die haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie bis zu einem jährlichen Gesamthöchstbetrag von 20.000 Euro absetzen – die maximal mögliche Steuerermäßigung beläuft sich damit auf 4.000 Euro. Materialkosten, wie Saatgut oder Erde, berücksichtigt das Finanzamt dabei nicht.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.fairtax-ev.de/haushaltsnahe-dienstleistungen/">Haushaltsnahe Dienstleistungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.fairtax-ev.de">FairTax Lohnsteuerhilfe e. V.</a>.</p>
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		<title>Homoffice &#8211; TOPP oder FLOPP ?</title>
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		<pubDate>Thu, 23 May 2024 06:00:12 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Für viele Arbeitnehmer, die Corona-bedingt ins Home-Office ausweichen mussten und müssen, wird die Steuererklärung für das laufende Jahr 2020 neue Herausforderungen bringen. Stichwort: Werbungskostenabzug für das Arbeitszimmer. Hier gibt es Regelungsbedarf und das ist jetzt auch (endlich) im Bundestag angekommen, denn: Ob Sie in Ihrer Steuererklärung Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen können hängt [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.fairtax-ev.de/homoffice-topp-oder-flopp/">Homoffice &#8211; TOPP oder FLOPP ?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.fairtax-ev.de">FairTax Lohnsteuerhilfe e. V.</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Für viele Arbeitnehmer, die Corona-bedingt ins Home-Office ausweichen mussten und müssen, wird die Steuererklärung für das laufende Jahr 2020 neue Herausforderungen bringen.</p>
<p>Stichwort: Werbungskostenabzug für das Arbeitszimmer. Hier gibt es Regelungsbedarf und das ist jetzt auch (endlich) im Bundestag angekommen, denn: Ob Sie in Ihrer Steuererklärung Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen können hängt davon ab, ob Sie tatsächlich ein „Arbeitszimmer“ im steuerrechtlichen Sinn haben.</p>
<p>Und genau hier beginnt das Problem, denn die Anforderungen hierfür sind streng geregelt und für beinahe alle Betroffenen nicht umsetzbar! So „bequem“ das Arbeiten zu Hause auch erscheinen mag oder sich wegen der Betreuung von Kindern anbietet, dürfen Sie nicht die umfangreichen steuerrechtlichen Folgen unterschätzen. Rechtzeitiges Handeln ist jetzt unbedingt erforderlich! Wir machen das!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.fairtax-ev.de/homoffice-topp-oder-flopp/">Homoffice &#8211; TOPP oder FLOPP ?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.fairtax-ev.de">FairTax Lohnsteuerhilfe e. V.</a>.</p>
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		<title>Die ganze Welt steht still &#8211; nur das Finanzamt nicht!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[vitaliy]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Apr 2024 15:18:16 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In diesen Tagen werden wir mit sehr vielen, massive Einschränkungen konfrontiert. Termine werden abgesagt, Veranstaltungen finden nicht mehr statt, Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Wir sind trotz Kontakteinschränkungen für Sie da denn wir haben unsere Serviceleistung der Situation angepasst und bieten Ihnen Telefontermine an! So einfach war Steuererklärung noch nie! Rufen Sie an: 040 – 414 [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.fairtax-ev.de/die-ganze-welt-steht-still-nur-das-finanzamt-nicht/">Die ganze Welt steht still &#8211; nur das Finanzamt nicht!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.fairtax-ev.de">FairTax Lohnsteuerhilfe e. V.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In diesen Tagen werden wir mit sehr vielen, massive Einschränkungen konfrontiert. Termine werden abgesagt, Veranstaltungen finden nicht mehr statt, Geschäfte müssen geschlossen bleiben.</p>
<p><strong>Wir sind trotz Kontakteinschränkungen für Sie da</strong> denn wir haben unsere Serviceleistung der Situation angepasst und bieten Ihnen <strong>Telefontermine</strong> an! So einfach war Steuererklärung noch nie! Rufen Sie an: <strong>040 – 414 35 88 35</strong> und sichern Sie sich einen Termin!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.fairtax-ev.de/die-ganze-welt-steht-still-nur-das-finanzamt-nicht/">Die ganze Welt steht still &#8211; nur das Finanzamt nicht!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.fairtax-ev.de">FairTax Lohnsteuerhilfe e. V.</a>.</p>
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		<title>Arbeiten in Corona-Zeiten. Wie wirkt sich das bei der Steuer 2020 aus?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[vitaliy]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Aug 2021 12:02:55 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wegen Corona arbeiten viele Menschen im Homeoffice. Das hat nicht nur Vorteile. Das Arbeiten am heimischen Schreibtisch kann sich finanziell negativ auf die Steuererklärung für 2020 auswirken. Denn nicht in allen Fällen lässt sich Homeoffice von der Steuer absetzen. Dem Finanzamt ist es gleichgültig, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten. Es gelten die üblichen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.fairtax-ev.de/arbeiten-in-corona-zeiten-wie-wirkt-sich-das-bei-der-steuer-2020-aus/">Arbeiten in Corona-Zeiten. Wie wirkt sich das bei der Steuer 2020 aus?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.fairtax-ev.de">FairTax Lohnsteuerhilfe e. V.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wegen Corona arbeiten viele Menschen im Homeoffice. Das hat nicht nur Vorteile. Das Arbeiten am heimischen Schreibtisch kann sich finanziell negativ auf die Steuererklärung für 2020 auswirken. Denn nicht in allen Fällen lässt sich Homeoffice von der Steuer absetzen.</p>
<p>Dem Finanzamt ist es gleichgültig, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten. Es gelten die üblichen Regeln, nach denen man ein Arbeitszimmer steuerlich absetzen kann:</p>
<p>Auch wenn es eine betriebliche Anordnung für Home-Office gibt ist es erforderlich, dass das Arbeitszimmer ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt wird, das heißt: eine Arbeitsecke in der Küche, im Schlafzimmer oder auch im Wohnzimmer genügt keineswegs! Grundsätzlich muss es zu 100% beruflich genutzt werden.</p>
<p>Die Corona-Krise ist für unzählige Arbeitnehmer schon schlimm genug – damit Corona nicht auch noch zum Desaster bei der Steuererklärung 2020 wird, müssen Sie einiges beachten!</p>
<p>Mit einem Jahresbeitrag genießen unsere Mitglieder 365 Tage Service – wir gehen gemeinsam mit Ihnen durch diese Zeiten und beraten Sie schon jetzt worauf Sie achten müssen!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.fairtax-ev.de/arbeiten-in-corona-zeiten-wie-wirkt-sich-das-bei-der-steuer-2020-aus/">Arbeiten in Corona-Zeiten. Wie wirkt sich das bei der Steuer 2020 aus?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.fairtax-ev.de">FairTax Lohnsteuerhilfe e. V.</a>.</p>
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		<title>Tschüss Soli &#8211; Moin Steuerentlastung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[vitaliy]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 14 Feb 2021 16:23:21 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Ja, 2021 birgt so manche steuerliche Überraschung! Und diesmal profitieren viele Steuerzahler auch davon! Der Soli fällt weg, und weitere Steuerentlastungen bringen die neuen Freibeträge. Nicht nur das Kindergeld wurde erhöht, auch die Kinderfreibeträge wurden kräftig nach oben korrigiert. Darüber hinaus gibt es auch höhere Pauschalen für Pendler, und eine Homeoffice-Pauschale. Eine ganz wesentliche Verbesserung [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ja, 2021 birgt so manche steuerliche Überraschung!</p>
<p>Und diesmal profitieren viele Steuerzahler auch davon! Der Soli fällt weg, und weitere Steuerentlastungen bringen die neuen Freibeträge. Nicht nur das Kindergeld wurde erhöht, auch die Kinderfreibeträge wurden kräftig nach oben korrigiert. Darüber hinaus gibt es auch höhere Pauschalen für Pendler, und eine Homeoffice-Pauschale.</p>
<p>Eine ganz wesentliche Verbesserung gibt es für Vermieter, allerdings sind hier Rechenkünste für die Prognoserechnung gefragt.</p>
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		<title>Kurzarbeitergeld erhalten? Dann machen Sie sich auf eine Nachzahlung gefasst!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[vitaliy]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Sep 2020 11:10:43 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[ab wann wird Verspätungszuschlag erhoben]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es erhöht den Steuersatz auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte, zum Beispiel Ihr Gehalt. Beispiel: Sie haben im Jahr 2020 ein Gehalt bezogen, auf das nach den Lohnsteuertabellen 20% Lohnsteuer anfällt. Außerdem haben Sie einige Zeit Kurzarbeitergeld bekommen. Dieses Kurzarbeitergeld wird jetzt zu Ihrem Gehalt dazugerechnet. Auf [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es erhöht den Steuersatz auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte, zum Beispiel Ihr Gehalt.</p>
<p><strong>Beispiel:</strong></p>
<p>Sie haben im Jahr 2020 ein Gehalt bezogen, auf das nach den Lohnsteuertabellen 20% Lohnsteuer anfällt. Außerdem haben Sie einige Zeit Kurzarbeitergeld bekommen. Dieses Kurzarbeitergeld wird jetzt zu Ihrem Gehalt dazugerechnet. Auf die Summe (Gehalt + Kurzarbeitergeld) sind laut Lohnsteuertabelle 22% Lohnsteuer fällig. Dieser Steuersatz wird jetzt auf Ihr Gehalt angewendet – nicht aber auf das Kurzarbeitergeld, das muss nicht versteuert werden.</p>
<p><strong>Die Folge dieser Berechnung: Wer Kurzarbeitergeld bezogen hat, muss meist Steuern nachzahlen.</strong></p>
<p><strong>Jetzt schon an die Steuererklärung denken und Geld zurücklegen! </strong></p>
<ul>
<li>Wer keinen verdienenden Ehepartner hat und das ganze Jahr über »Kurzarbeit Null« macht (das heißt, die Arbeitszeit wird auf Null Stunden gesenkt und man arbeitet gar nicht), muss nicht mit einer Steuernachforderung rechnen.</li>
<li>Alle anderen sollten sich darauf vorbereiten, dass das Finanzamt Geld sehen will. Legen Sie also am besten sicherheitshalber monatlich 50 bis 100 Euro fürs Finanzamt zurück, sonst gibt es im Steuerbescheid ein teures Erwachen.</li>
</ul>
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		<title>Achtung &#8211; Ab 01.08. kann es richtig teuer werden !</title>
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		<dc:creator><![CDATA[vitaliy]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Jul 2020 11:47:59 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung Frist]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung zu spät abgegeben]]></category>
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		<category><![CDATA[Frist 31.07.]]></category>
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		<category><![CDATA[Steuerabgabe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie erneut auf die Verspätungszuschläge hinweisen. Die Neuregelung des Verspätungszuschlags bringt eine Verschärfung der bisherigen Rechtslage. Die Finanzverwaltung erhofft sich davon eine pünktlichere Abgabe von Steuererklärungen. Es gelten folgende Regelungen: Regelung nach § 125 AO (1) Gegen denjenigen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachkommt, [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h5>Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie erneut auf die Verspätungszuschläge hinweisen. Die Neuregelung des Verspätungszuschlags bringt eine <span style="color: #ff6600">Verschärfung der bisherigen Rechtslage</span>. Die Finanzverwaltung erhofft sich davon eine pünktlichere Abgabe von Steuererklärungen. Es gelten folgende Regelungen:</h5>
<p>Regelung nach § 125 AO</p>
<div>
<div class="jnhtml">
<div>
<div class="jurAbsatz">(1) Gegen denjenigen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachkommt, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Von der Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist abzusehen, wenn der Erklärungspflichtige glaubhaft macht, dass die Verspätung entschuldbar ist; das Verschulden eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ist dem Erklärungspflichtigen zuzurechnen.</div>
<div class="jurAbsatz">
<p>(2) Abweichend von Absatz 1 ist ein Verspätungszuschlag festzusetzen, wenn eine Steuererklärung, die sich auf ein Kalenderjahr oder auf einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt bezieht,</p>
<dl>
<dt>1.</dt>
<dd>
<div>nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahrs oder nicht binnen 14 Monaten nach dem Besteuerungszeitpunkt,</div>
</dd>
<dt>2.</dt>
<dd>
<div>in den Fällen des § 149 Absatz 2 Satz 2 nicht binnen 19 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahrs oder nicht binnen 19 Monaten nach dem Besteuerungszeitpunkt oder</div>
</dd>
<dt>3.</dt>
<dd>
<div>in den Fällen des § 149 Absatz 4 nicht bis zu dem in der Anordnung bestimmten Zeitpunkt</div>
</dd>
</dl>
<p>abgegeben wurde.</p>
</div>
<div class="jurAbsatz">
<p>(3) Absatz 2 gilt nicht,</p>
<dl>
<dt>1.</dt>
<dd>
<div>wenn die Finanzbehörde die Frist für die Abgabe der Steuererklärung nach § 109 verlängert hat oder diese Frist rückwirkend verlängert,</div>
</dd>
<dt>2.</dt>
<dd>
<div>wenn die Steuer auf null Euro oder auf einen negativen Betrag festgesetzt wird,</div>
</dd>
<dt>3.</dt>
<dd>
<div>wenn die festgesetzte Steuer die Summe der festgesetzten Vorauszahlungen und der anzurechnenden Steuerabzugsbeträge nicht übersteigt oder</div>
</dd>
<dt>4.</dt>
<dd>
<div>bei jährlich abzugebenden Lohnsteueranmeldungen.</div>
</dd>
</dl>
</div>
<div class="jurAbsatz">(4) Sind mehrere Personen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, kann die Finanzbehörde nach ihrem Ermessen entscheiden, ob sie den Verspätungszuschlag gegen eine der erklärungspflichtigen Personen, gegen mehrere der erklärungspflichtigen Personen oder gegen alle erklärungspflichtigen Personen festsetzt. Wird der Verspätungszuschlag gegen mehrere oder gegen alle erklärungspflichtigen Personen festgesetzt, sind diese Personen Gesamtschuldner des Verspätungszuschlags. In Fällen des § 180 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a ist der Verspätungszuschlag vorrangig gegen die nach § 181 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 erklärungspflichtigen Personen festzusetzen.</div>
<div class="jurAbsatz">(5) Der Verspätungszuschlag beträgt vorbehaltlich des Satzes 2, der Absätze 8 und 13 Satz 2 für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 10 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung. Für Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr oder auf einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen, beträgt der Verspätungszuschlag für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung 0,25 Prozent der um die festgesetzten Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung. Wurde ein Erklärungspflichtiger von der Finanzbehörde erstmals nach Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist zur Abgabe einer Steuererklärung innerhalb einer dort bezeichneten Frist aufgefordert und konnte er bis zum Zugang dieser Aufforderung davon ausgehen, keine Steuererklärung abgeben zu müssen, so ist der Verspätungszuschlag nur für die Monate zu berechnen, die nach dem Ablauf der in der Aufforderung bezeichneten Erklärungsfrist begonnen haben.</div>
<div class="jurAbsatz">(6) Für Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, für Erklärungen zur Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags und für Zerlegungserklärungen gelten vorbehaltlich des Absatzes 7 die Absätze 1 bis 3 und Absatz 4 Satz 1 und 2 entsprechend. Der Verspätungszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung 25 Euro.</div>
<div class="jurAbsatz">(7) Für Erklärungen zu gesondert festzustellenden einkommensteuerpflichtigen oder körperschaftsteuerpflichtigen Einkünften beträgt der Verspätungszuschlag für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung 0,0625 Prozent der positiven Summe der festgestellten Einkünfte, mindestens jedoch 25 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung.</div>
<div class="jurAbsatz">(8) Absatz 5 gilt nicht für vierteljährlich oder monatlich abzugebende Steueranmeldungen sowie für nach § 41a Absatz 2 Satz 2 zweiter Halbsatz des Einkommensteuergesetzes jährlich abzugebende Lohnsteueranmeldungen. In diesen Fällen sind bei der Bemessung des Verspätungszuschlags die Dauer und Häufigkeit der Fristüberschreitung sowie die Höhe der Steuer zu berücksichtigen.</div>
<div class="jurAbsatz">(9) Bei Nichtabgabe der Steuererklärung ist der Verspätungszuschlag für einen Zeitraum bis zum Ablauf desjenigen Tages zu berechnen, an dem die erstmalige Festsetzung der Steuer wirksam wird. Gleiches gilt für die Nichtabgabe der Erklärung zur Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags, der Zerlegungserklärung oder der Erklärung zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen.</div>
<div class="jurAbsatz">(10) Der Verspätungszuschlag ist auf volle Euro abzurunden und darf höchstens 25 000 Euro betragen.</div>
<div class="jurAbsatz">(11) Die Festsetzung des Verspätungszuschlags soll mit dem Steuerbescheid, dem Gewerbesteuermessbescheid oder dem Zerlegungsbescheid verbunden werden; in den Fällen des Absatzes 4 kann sie mit dem Feststellungsbescheid verbunden werden.</div>
<div class="jurAbsatz">(12) Wird die Festsetzung der Steuer oder des Gewerbesteuermessbetrags oder der Zerlegungsbescheid oder die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen aufgehoben, so ist auch die Festsetzung eines Verspätungszuschlags aufzuheben. Wird die Festsetzung der Steuer, die Anrechnung von Vorauszahlungen oder Steuerabzugsbeträgen auf die festgesetzte Steuer oder in den Fällen des Absatzes 7 die gesonderte Feststellung einkommensteuerpflichtiger oder körperschaftsteuerpflichtiger Einkünfte geändert, zurückgenommen, widerrufen oder nach § 129 berichtigt, so ist ein festgesetzter Verspätungszuschlag entsprechend zu ermäßigen oder zu erhöhen, soweit nicht auch nach der Änderung oder Berichtigung die Mindestbeträge anzusetzen sind. Ein Verlustrücktrag nach § 10d Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes oder ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 sind hierbei nicht zu berücksichtigen.</div>
<div class="jurAbsatz">(13) Die Absätze 2, 4 Satz 2, Absatz 5 Satz 2 sowie Absatz 8 gelten vorbehaltlich des Satzes 2 nicht für Steuererklärungen, die gegenüber den Hauptzollämtern abzugeben sind. Für die Bemessung des Verspätungszuschlags zu Steuererklärungen zur Luftverkehrsteuer gilt Absatz 8 Satz 2 entsprechend.</div>
</div>
</div>
</div>
<div id="BJNR006130976BJNE024610377_FNS" class="jnfussnote">
<h4>Fußnote</h4>
<div>
<div class="jnhtml">
<div>
<div class="jurAbsatz">(+++ § 152: Zur Anwendung vgl. Art. 97 § 1 u. § 8 AOEG 1977 +++)</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.fairtax-ev.de/achtung-verspaetungszuschlaege-2/">Achtung &#8211; Ab 01.08. kann es richtig teuer werden !</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.fairtax-ev.de">FairTax Lohnsteuerhilfe e. V.</a>.</p>
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