Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es erhöht den Steuersatz auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte, zum Beispiel Ihr Gehalt.
Beispiel:
Sie haben im Jahr 2020 ein Gehalt bezogen, auf das nach den Lohnsteuertabellen 20% Lohnsteuer anfällt. Außerdem haben Sie einige Zeit Kurzarbeitergeld bekommen. Dieses Kurzarbeitergeld wird jetzt zu Ihrem Gehalt dazugerechnet. Auf die Summe (Gehalt + Kurzarbeitergeld) sind laut Lohnsteuertabelle 22% Lohnsteuer fällig. Dieser Steuersatz wird jetzt auf Ihr Gehalt angewendet – nicht aber auf das Kurzarbeitergeld, das muss nicht versteuert werden.
Die Folge dieser Berechnung: Wer Kurzarbeitergeld bezogen hat, muss meist Steuern nachzahlen.
Jetzt schon an die Steuererklärung denken und Geld zurücklegen!
- Wer keinen verdienenden Ehepartner hat und das ganze Jahr über »Kurzarbeit Null« macht (das heißt, die Arbeitszeit wird auf Null Stunden gesenkt und man arbeitet gar nicht), muss nicht mit einer Steuernachforderung rechnen.
- Alle anderen sollten sich darauf vorbereiten, dass das Finanzamt Geld sehen will. Legen Sie also am besten sicherheitshalber monatlich 50 bis 100 Euro fürs Finanzamt zurück, sonst gibt es im Steuerbescheid ein teures Erwachen.