Abgabefrist endet am 31.10.!

Okt 17, 2021

Wer für das Jahr 2020 abgabepflichtig ist, sollte sich mit der Steuererklärung sputen. Aufgrund der zurückliegenden Monate betrifft die Abgabepflicht wesentlich mehr Steuerzahler als üblich. Insbesondere Kurzarbeiter sollten sich den 1. November im Kalender markieren!

Auch wenn Sie bisher nicht bzw. freiwillig Ihre Steuererklärung abgegeben haben, können Sie nun eventuell abgabepflichtig sein. Lediglich Angestelle Alleinstehende oder Paare mit Steuerklasse IV/IV ohne weitere Einkünfte dürfen freiwillig Ihre Einkommensteuererklärung einreichen. Sobald Entschädigungszahlungen oder Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro pro Jahr bezogen wurden, sind Sie verpflichtet Ihre Steuererklärung abzugeben. Wer das nicht fristgerecht schafft, kann sich auf Verspätungszuschläge von mind. 25,00 Euro pro Monat einstellen.

Prüfen Sie sorgfältig, ob Sie plötzlich abgabepflichtig sind, denn das Finanzamt vergißt niemand.

Worauf man bei der Einkommensteuererklärung in diesem Jahr besonders achten sollten, erklären wir unseren Mitgliedern und Interessenten bei einem Termin sehr gerne!

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