Wegen Corona arbeiten viele Menschen im Homeoffice. Das hat nicht nur Vorteile. Das Arbeiten am heimischen Schreibtisch kann sich finanziell negativ auf die Steuererklärung für 2020 auswirken. Denn nicht in allen Fällen lässt sich Homeoffice von der Steuer absetzen.
Dem Finanzamt ist es gleichgültig, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten. Es gelten die üblichen Regeln, nach denen man ein Arbeitszimmer steuerlich absetzen kann:
Auch wenn es eine betriebliche Anordnung für Home-Office gibt ist es erforderlich, dass das Arbeitszimmer ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt wird, das heißt: eine Arbeitsecke in der Küche, im Schlafzimmer oder auch im Wohnzimmer genügt keineswegs! Grundsätzlich muss es zu 100% beruflich genutzt werden.
Die Corona-Krise ist für unzählige Arbeitnehmer schon schlimm genug – damit Corona nicht auch noch zum Desaster bei der Steuererklärung 2020 wird, müssen Sie einiges beachten!
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