Homoffice – TOPP oder FLOPP ?

Mai 23, 2020

Für viele Arbeitnehmer, die Corona-bedingt ins Home-Office ausweichen mussten und müssen, wird die Steuererklärung für das laufende Jahr 2020 neue Herausforderungen bringen.

Stichwort: Werbungskostenabzug für das Arbeitszimmer. Hier gibt es Regelungsbedarf und das ist jetzt auch (endlich) im Bundestag angekommen, denn: Ob Sie in Ihrer Steuererklärung Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen können hängt davon ab, ob Sie tatsächlich ein „Arbeitszimmer“ im steuerrechtlichen Sinn haben.

Und genau hier beginnt das Problem, denn die Anforderungen hierfür sind streng geregelt und für beinahe alle Betroffenen nicht umsetzbar! So „bequem“ das Arbeiten zu Hause auch erscheinen mag oder sich wegen der Betreuung von Kindern anbietet, dürfen Sie nicht die umfangreichen steuerrechtlichen Folgen unterschätzen. Rechtzeitiges Handeln ist jetzt unbedingt erforderlich! Wir machen das!

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