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	<title>Kurzarbeitergeld Archive - FairTax Lohnsteuerhilfe e. V.</title>
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		<title>Abgabefrist endet am 02.09.!</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Jul 2024 14:34:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wer für das Jahr 2023 abgabepflichtig ist, sollte sich mit der Steuererklärung sputen. Aufgrund der zurückliegenden Monate betrifft die Abgabepflicht wesentlich mehr Steuerzahler als üblich. Insbesondere Kurzarbeiter sollten sich den 1. November im Kalender markieren! Auch wenn Sie bisher nicht bzw. freiwillig Ihre Steuererklärung abgegeben haben, können Sie nun eventuell abgabepflichtig sein. Lediglich Angestelle Alleinstehende [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wer für das Jahr 2023 abgabepflichtig ist, sollte sich mit der Steuererklärung sputen. Aufgrund der zurückliegenden Monate betrifft die Abgabepflicht wesentlich mehr Steuerzahler als üblich. Insbesondere Kurzarbeiter sollten sich den 1. November im Kalender markieren!</p>
<p>Auch wenn Sie bisher nicht bzw. freiwillig Ihre Steuererklärung abgegeben haben, können Sie nun eventuell abgabepflichtig sein. Lediglich Angestelle Alleinstehende oder Paare mit Steuerklasse IV/IV ohne weitere Einkünfte dürfen freiwillig Ihre Einkommensteuererklärung einreichen. Sobald Entschädigungszahlungen oder Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro pro Jahr bezogen wurden, sind Sie verpflichtet Ihre Steuererklärung abzugeben. Wer das nicht fristgerecht schafft, kann sich auf Verspätungszuschläge von mind. 25,00 Euro pro Monat einstellen.</p>
<p>Prüfen Sie sorgfältig, ob Sie plötzlich abgabepflichtig sind, denn das Finanzamt vergißt niemand.</p>
<p>Worauf man bei der Einkommensteuererklärung in diesem Jahr besonders achten sollten, erklären wir unseren Mitgliedern und Interessenten bei einem Termin sehr gerne!</p>
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		<title>Kurzarbeitergeld erhalten? Dann machen Sie sich auf eine Nachzahlung gefasst!</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Sep 2020 11:10:43 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es erhöht den Steuersatz auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte, zum Beispiel Ihr Gehalt. Beispiel: Sie haben im Jahr 2020 ein Gehalt bezogen, auf das nach den Lohnsteuertabellen 20% Lohnsteuer anfällt. Außerdem haben Sie einige Zeit Kurzarbeitergeld bekommen. Dieses Kurzarbeitergeld wird jetzt zu Ihrem Gehalt dazugerechnet. Auf [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es erhöht den Steuersatz auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte, zum Beispiel Ihr Gehalt.</p>
<p><strong>Beispiel:</strong></p>
<p>Sie haben im Jahr 2020 ein Gehalt bezogen, auf das nach den Lohnsteuertabellen 20% Lohnsteuer anfällt. Außerdem haben Sie einige Zeit Kurzarbeitergeld bekommen. Dieses Kurzarbeitergeld wird jetzt zu Ihrem Gehalt dazugerechnet. Auf die Summe (Gehalt + Kurzarbeitergeld) sind laut Lohnsteuertabelle 22% Lohnsteuer fällig. Dieser Steuersatz wird jetzt auf Ihr Gehalt angewendet – nicht aber auf das Kurzarbeitergeld, das muss nicht versteuert werden.</p>
<p><strong>Die Folge dieser Berechnung: Wer Kurzarbeitergeld bezogen hat, muss meist Steuern nachzahlen.</strong></p>
<p><strong>Jetzt schon an die Steuererklärung denken und Geld zurücklegen! </strong></p>
<ul>
<li>Wer keinen verdienenden Ehepartner hat und das ganze Jahr über »Kurzarbeit Null« macht (das heißt, die Arbeitszeit wird auf Null Stunden gesenkt und man arbeitet gar nicht), muss nicht mit einer Steuernachforderung rechnen.</li>
<li>Alle anderen sollten sich darauf vorbereiten, dass das Finanzamt Geld sehen will. Legen Sie also am besten sicherheitshalber monatlich 50 bis 100 Euro fürs Finanzamt zurück, sonst gibt es im Steuerbescheid ein teures Erwachen.</li>
</ul>
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