Steuer-App vs. Steuer-Flatrate

Mai 28, 2019

Aus aktuellem Anlass möchten wir ein Thema aufgreifen, welches in unserer jetzigen Zeit vor keinem Halt macht: Handy-Apps!

In unzähligen Alltagssituationen mögen die praktischen Hilfsprogramme uns das Leben vereinfachen und es gibt kaum Bereiche für die es keine passede App für das Mobiltelefon gibt, sogar für die Abgabe der Einkommensteuererklärung.

Aber was kann so eine Steuer-App überhaupt? Vereinfacht auf den Punkt gebracht: exakt genau so viel wie Ihr Nutzer. Für die Benutzung einer Steuer-App spricht gewiss die rasche und unkomplizierte Erledigung der Einkommensteuererklärung. Es ist auch zu verlockend, mit nur wenigen Eingaben und vergleichsweise geringem finanziellen Aufwand die Steuererklärung abzugeben. Jedoch sollten Sie darüber nicht vergessen, WAS eine Steuer-App eigentlich ist. Genau. Es ist ein Daten-Eingabeprogramm. Mehr nicht.

Nun, natürlich ist die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein für manche Steuerzahler im finanziellen Vergleich zu einer App keine Option. Jedoch vergessen sie, dass für die Mitgliedschaft ein Jahresbeitrag erhoben wird. Wie schon das Wort verrät, ist der Verein somit ein komplettes Jahr Ansprechpartner rund um das Thema Steuern. Die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein ist sozusagen – und nun gleichen wir uns verbal dem „modernen“ Vokabular an – eine Flatrate, die neben vielen anderen Leistungen selbstverständlich auch die Prüfung des eingehenden Steuerbescheides beinhaltet. Denn statistisch gesehen ist jeder dritte Steuerbescheid falsch.

Übrigens: wussten Sie, dass selbst Ihre Handy-Kosten von der Steuer absetzbar sind? In unserer Steuer-Flatrate ist die Überprüfung ob Ansprüche geltend gemacht werden können, selbstverständlich enthalten.

 

 

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