Smartes Smartphone

Dez 20, 2016

Steuerpflichtige können die Anschaffungskosten, z. B. für ein Smartphone, Tablet, PC etc., welches Sie auch beruflich nutzen anteilig absetzen, wenn sie die Verwendung belegen und die Verwendung plausibel machen können. Laufende Kosten können mit bis zu 20 Prozent des Rechnungsbetrages – höchstens jedoch 20 Euro – monatlich als Werbungskosten geltend machen. Für berufliche Vielnutzer kann auch ein Drei-Monats-Durchschnitt zu Grunde gelegt werden.

 

 

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