Rund 4,4 Millionen Rentnerinnen und Rentner müssen schon jetzt auf ihre gesetzliche Rente EINKOMMENSTEUER bezahlen. Tendenz – sie ahnen es schon – steigend! Aktuell werden bereits 67,4 % der ausgezahlten Renten-Summen besteuert. So bleibt also trotz Rentenerhöhung immer weniger Netto vom Brutto.
Diese traurige Entwicklung hat ihren Ursprung im Alterseinkünftegesetz, wonach seit 2005 schrittweise die Besteuerung der gesetzlichen Altersrente erfolgt. Zunächst unterliegen die Renten nur zum Teil der Besteuerung. Schrittweise wird der steuerpflichtige Teil der Renten bis zum Jahr 2020 um jährlich 2 % auf 80 % und anschließend um jährlich 1 % bis zum Jahr 2040 auf 100 % angehoben. Der steuerfreie Teil der Renten wird für jeden Rentenjahrgang auf Dauer festgeschrieben. Das bedeutet, dass bei erstmaligem Rentenbezug vor 2040 ein Freibetrag ermittelt wird, der sich ab dem ersten vollen Rentenbezugsjahr nicht mehr ändert. Die Festschreibung erfolgt in dem Jahr, das auf den ersten Rentenbezug folgt.
Seit dem Jahr 2005 sollten die Deutsche Rentenversicherung, alle Versorgungswerke, die Pensionskassen, alle Pensionsfonds, alle sonstigen privaten Rentenversicherer sowie die Versicherungsgesellschaften die individuellen Rentenzahlungen der eigens zum gegründeten Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen in Berlin melden. Von dort aus gelangen alle Daten an die Finanzämter!
Aufgrund von Übermittlungsschwierigkeiten, die mit der steuerlichen Identifikationsnummer zusammenhingen, konnten alle Institute diese Vorschrift jedoch erst ab 2009 umsetzen. Daher war es seit der Einführung der Rentenbesteuerungsgesetzes (Alterseinkünftegesetz) lange Zeit sehr ruhig gewesen.
Doch diese Ruhe war trügerisch; spätestens seit Anfang August 2009 mischen alle Medien mit. Demzufolge werden Aufforderungsschreiben an bis zu 5 Millionen Rentner in Deutschland übermittelt.
Die grundlegenden Daten beziehen sich vorerst auf den Zeitraum von 2005 bis 2008. Die Finanzämter verfügen nun genau über die Kenntnisse, welcher Rentner welche Rente in welcher Höhe bisher bezogen hat.
Aufgrund dessen müssen viele Rentenberechtigte mit Post vom Finanzamt und genauen Nachfragen rechnen.