Firmenwagen privat nutzen: Benzinkosten steuerlich abzugsfähig

Mrz 7, 2017

Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, kann zwischen Ein-Prozent-Regelung und Fahrtenbuch wählen. Die Ein-Prozent-Regelung gilt als die weniger aufwändigere Variante. Jedoch gibt es hier auch einiges zu beachten.

Die Besteuerung kann auf zwei Wegen geschehen: Die Ein-Prozent-Regelung oder das Fahrtenbuch. Wer sich für die Ein-Prozent-Regelung entscheidet, hat organisatorisch den deutlich geringeren Aufwand, zahlt aber vielleicht ein wenig mehr Steuern als der Dienstwagenfahrer, der ein Fahrtenbuch nutzt. Wer sich deshalb für ein Fahrtenbuch entscheidet, kann Geld sparen, muss aber gut organisiert sein.

Welche Variante für einen persönlich besser ist, lässt sich berechnen, wenn eine relativ genaue Kalkulation der Kosten möglich ist.

Eines gilt grundsätzlich: Wer den Dienstwagen auch viel privat nutzen will, für den ist die Ein-Prozent-Regelung, bei der pauschal versteuert wird, meist das bessere Modell.

Um den geldwerten Vorteil des Dienstwagens mit Hilfe der Ein-Prozent-Regelung steuerlich auszugleich, müssen Dienstwagenfahrer pro Monat ein Prozent des Pkw-Listenpreises für private Nutzung kalkulieren. Das gilt sowohl für gekaufte wie auch gemietete oder geleaste Pkw.

Das heißt, dass bei der Ein-Prozent-Regelung der Brutto-Listen-Neupreis des Dienstwagens entscheidend ist, sprich die unverbindliche Preisempfehlung des Autobauers – und zuzüglich Kosten für Sonderausstattungen. Was er tatsächlich gekostet hat, ist überhaupt nicht relevant. Ist der Dienstwagen also ein Gebrauchter, geht das zu Lasten des Fahrer, denn er muss trotzdem den Listenpreis zugrunde legen.

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