Einkommensteuererklärung 2016 – es ist „5 vor 12“!

Mai 19, 2017

Alle Jahre wieder… steht Ende Mai die Abgabe der Steuererklärung des Vorjahres an. Wer noch zu den „Selbsterklärern“ zählt, sollte diesen Abgabetermin unbedingt ernst nehmen. Wer es einfacher haben will, kann sich FairTax e.V. anschließen. Wir freuen uns auf Sie!

Der Mai ist gekommen und mit ihm der Abgabetermin für die Steuererklärung des Jahres 2016. Wer abgeben muss, hat nur noch bis zum 31. Mai 2017 Zeit, sonst drohen Verspätungs- und Säumniszuschläge.

Wer muss eigentlich eine Steuererklärung machen?

  • Alle Eheleute die Steuerklassenkombination 3 und 5 bzw. das Faktorenverfahren gewählt haben.
  • Alle, die ein weiteres Beschäftigungsverhältnis mit der Steuerklasse 6 haben.
  • Alle, die einen Freibetrag beim Lohnsteuerabzug in Anspruch nehmen.
  • Alle, denen der Arbeitgeber im Jahresverlauf pauschal mehr Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten hat, als fällig waren. Das betrifft vor allem Polizisten und Soldaten.
  • Alle, die Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Elterngeld, Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld, oder Aufstockungsbeiträge Alterszeit über 410 Euro im Jahr bezogen haben.
  • Alle, die neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte (Vermietungseinkünfte, Kapitalerträge, Renten u. Ä.) von mehr als 410 Euro im Jahr erzielen.

Sollten Sie bei einer Pflichtveranlagung die Abgabe bis zum 31. Mai versäumen, kann das Finanzamt  Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder erheben.

Ihnen ist das zu kompliziert? Dann kommen Sie doch zur FairTax Lohnsteuerhilfe e.V.! Unsere Berater sind ganz in Ihrer Nähe und helfen Ihnen gerne.

Übrigens: Wer sich steuerlich durch den FairTax Lohnsteuerhilfe e.V. vertreten lässt, hat für die Steuererklärung 2016 bis zum 31. Dezember 2017 Zeit.

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