Aus die Maus – ab dem 1. August 2019 wird es richtig teuer, denn ab diesem Jahr werden die Verspätungszuschläge in Höhe von 25 Euro pro Monat automatisch erhoben! Sofern Sie eine Steuererstattung erhalten, werden die Verspätungszuschläge direkt von dem Erstattungsbetrag abgezogen und von der Finazkasse einbehalten. Sollten Sie eine Steuernachzahlung leisten müssen, so kommen die Verspätungszuschläge noch dazu.
Die Finanzbehörde möchte mit dieser drastischen Erziehungsmaßnahme alle abgabepflichtigen Personen zur pünktlichen Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung bewegen. Wer sich darüber hinwegsetzt, zieht den Kürzeren. Geben Sie Ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 zum Beispiel erst im März 2020 ab, so sind sie rasch bei Verspätungszuschlägen in Höhe von 200 Euro.
Werden Sie Mitglied in unserem Verein – wir haben alle Termine für Sie im Blick. Als Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein profitieren Sie unter anderem von einer Fristverlängerung für die Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung, und darüber hinaus können wir für unsere Mitglieder die Einkommensteuererklärung 4 Jahre rückwirkend abgeben.