Das „Zauberwort“ heißt Freibetrag. Jeder Steuerpflichtige Arbeitnehmer kann Freibeträge schon vorab bei er Lohnabrechnung vom Arbeitgeber berücksichtigen lassen. Dazu braucht der Arbeitgeber die Information, dass ein solcher Freibetrag vom Finanzamt bewilligt wurde. Freibeträge können für Werbungskosten, Sonderausgaben aber auch Außergewöhnliche Belastungen u.a. beantragt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass Ihr Arbeitgeber bei der Berechnung der Steuer diesen Betrag nicht berücksichtigt und Ihr Nettogehalt sich erhöht. Warum also erst das Geld zum Finanzamt tragen um es sich dann erst Monate später mit der nächsten Steuererklärung wieder erstatten zu lassen. Stellen Sie also Ihren Lohnsteuerermäßigungsantrag noch im November, dann haben Sie ab Januar mehr Netto !
Abgabefrist endet am 31.10.!
Wer für das Jahr 2020 abgabepflichtig ist, sollte sich mit der Steuererklärung sputen. Aufgrund der zurückliegenden Monate betrifft die Abgabepflicht wesentlich mehr Steuerzahler als üblich. Insbesondere Kurzarbeiter sollten sich den 1. November im Kalender markieren!...