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	<title>Verspätungszuschläge Finanzamt Archive - FairTax Lohnsteuerhilfe e. V.</title>
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	<title>Verspätungszuschläge Finanzamt Archive - FairTax Lohnsteuerhilfe e. V.</title>
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		<title>Abgabefrist endet am 02.09.!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[vitaliy]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Jul 2024 14:34:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wer für das Jahr 2023 abgabepflichtig ist, sollte sich mit der Steuererklärung sputen. Aufgrund der zurückliegenden Monate betrifft die Abgabepflicht wesentlich mehr Steuerzahler als üblich. Insbesondere Kurzarbeiter sollten sich den 1. November im Kalender markieren! Auch wenn Sie bisher nicht bzw. freiwillig Ihre Steuererklärung abgegeben haben, können Sie nun eventuell abgabepflichtig sein. Lediglich Angestelle Alleinstehende [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.fairtax-ev.de/abgabefrist-endet-am-31-10/">Abgabefrist endet am 02.09.!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.fairtax-ev.de">FairTax Lohnsteuerhilfe e. V.</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wer für das Jahr 2023 abgabepflichtig ist, sollte sich mit der Steuererklärung sputen. Aufgrund der zurückliegenden Monate betrifft die Abgabepflicht wesentlich mehr Steuerzahler als üblich. Insbesondere Kurzarbeiter sollten sich den 1. November im Kalender markieren!</p>
<p>Auch wenn Sie bisher nicht bzw. freiwillig Ihre Steuererklärung abgegeben haben, können Sie nun eventuell abgabepflichtig sein. Lediglich Angestelle Alleinstehende oder Paare mit Steuerklasse IV/IV ohne weitere Einkünfte dürfen freiwillig Ihre Einkommensteuererklärung einreichen. Sobald Entschädigungszahlungen oder Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro pro Jahr bezogen wurden, sind Sie verpflichtet Ihre Steuererklärung abzugeben. Wer das nicht fristgerecht schafft, kann sich auf Verspätungszuschläge von mind. 25,00 Euro pro Monat einstellen.</p>
<p>Prüfen Sie sorgfältig, ob Sie plötzlich abgabepflichtig sind, denn das Finanzamt vergißt niemand.</p>
<p>Worauf man bei der Einkommensteuererklärung in diesem Jahr besonders achten sollten, erklären wir unseren Mitgliedern und Interessenten bei einem Termin sehr gerne!</p>
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		<title>Ihre 50 Euro gehören vielleicht schon dem Finanzamt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[vitaliy]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Sep 2019 11:47:23 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Zahlen Sie auch schon Verspätungszuschläge? Ab August sind abgabepflichtige Personen schon mit 50 Euro dabei, denn das Finanzamt erhebt monatliche Verspätungszuschläge, die automatisch von einer etwaigen Steuerrückerstattung einbehalten, bzw. einer Nachforderung aufaddiert werden. Leider hält sich der Irrglaube, dass das Finanzamt Sie zur Abgabe Iherer Einkommensteuererkärung auffordert. Dem ist nicht so: Sie als abgabepflichtige Person [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Zahlen Sie auch schon Verspätungszuschläge? Ab August sind abgabepflichtige Personen schon mit 50 Euro dabei, denn das Finanzamt erhebt monatliche Verspätungszuschläge, die automatisch von einer etwaigen Steuerrückerstattung einbehalten, bzw. einer Nachforderung aufaddiert werden.</p>
<p>Leider hält sich der Irrglaube, dass das Finanzamt Sie zur Abgabe Iherer Einkommensteuererkärung auffordert. Dem ist nicht so: Sie als abgabepflichtige Person müssen Ihre Termine einhalten. Sonst wird es teuer. Durch die Verspätungszuschläge sollen alle abgabepflichtigen Steuerzahler zu &#8222;mehr pünktlichkeit&#8220; erzogen werden.<br />
Zahlen Sie keine teuren Verspätungszuschläge! Unser Jahresbeitrag ist die weitaus günstigere Lösung! Handeln Sie rasch und profitieren Sie von unseren Erfahrungen. Wir machen das! Gerne auch für Sie!</p>
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		<title>Neuregelung bei Verspätungszuschlägen &#8211; handeln Sie rasch, sonst zahlen Sie drauf!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[vitaliy]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 10 Mar 2019 14:28:46 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Zwangsgeldandrohung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Immer wieder etwas Neues: Dieser Beitrag richtet sich an alle Personen, die eine Steuererklärung abgeben müssen. Unsere Mitglieder können an dieser Stelle bereits mit dem Lesen aufhören, alle anderen sollten den Artikel sorgfältig bis zum Ende lesen. Denn: wer mit der Abgabe seiner Steuererklärung trödelt, zahlt ab diesem Jahr gehörig drauf. Das Finanzamt kann einen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.fairtax-ev.de/neuregelung-bei-saeumniszuschlaegen-handeln-sie-rasch-sonst-zahlen-sie-drauf/">Neuregelung bei Verspätungszuschlägen &#8211; handeln Sie rasch, sonst zahlen Sie drauf!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.fairtax-ev.de">FairTax Lohnsteuerhilfe e. V.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Immer wieder etwas Neues:</p>
<p>Dieser Beitrag richtet sich an alle Personen, die eine Steuererklärung abgeben müssen. Unsere Mitglieder können an dieser Stelle bereits mit dem Lesen aufhören, alle anderen sollten den Artikel sorgfältig bis zum Ende lesen. Denn: wer mit der Abgabe seiner Steuererklärung trödelt, zahlt ab diesem Jahr gehörig drauf.</p>
<p>Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen. Richtig, das konnten die Finanzämter schon seit jeher. ABER: Bis zur Einkommensteuererklärung 2017 lag der Verspätungszuschlag im Ermessen des jeweiligen Finanzbeamten. So wurde bisher bei sonst pünktlichen Steuerzahlern meist ein Auge zugedrückt – und keine Strafzahlung verlangt.</p>
<p>Das heißt nun im Klartext: seit 01.01.2019 gelten für alle abgabepflichtigen Steuerzahler neue Abgabefristen (früher 31.05., ab 2019 gilt der 31.07.) Im Gegenzug wird die verspätete Abgabe der Steuererklärung härter bestraft. So werden<strong> mindestens 25 Euro</strong> fällig – und das für jeden zu spät abgegebenen Monat! Dies liegt nicht mehr im Ermessen des Finanzsachbearbeiters, sondern wird automatisch durch das System festgesetzt. Die Strafe wird dann automatisch im Steuerbescheid zur Steuerschuld hinzugerechnet. Ab sofort wird auch ein Verspätungszuschlag erhoben wenn Sie eine Steuererstattung erhalten, und direkt vom Erstattungsbetrag abgezogen.</p>
<p>Bei Rentnern, die davon ausgegangen sind, keine Steuererklärungen abgeben zu müssen, wird der Verspätungszuschlag erst ab dem Monat berechnet, der der in der Aufforderung bezeichneten Erklärungsfrist folgt.</p>
<p>Diese gesamte Neuregelung ist als „erzieherische Maßnahme“ zu werten um alle steuerpflichtigen anzuhalten Ihre Einkommensteuererklärung pünktlich abzugeben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Als Mitglied in unserem Lohnsteuerhilfeverein erhalten Sie automatisch eine Fristverlängerung bis 28.02. des Folgejahres für die Abgabe der jeweiligen Einkommensteuererklärung.</p>
<p><span style="font-family: 'Arial','sans-serif'"> </span></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.fairtax-ev.de/neuregelung-bei-saeumniszuschlaegen-handeln-sie-rasch-sonst-zahlen-sie-drauf/">Neuregelung bei Verspätungszuschlägen &#8211; handeln Sie rasch, sonst zahlen Sie drauf!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.fairtax-ev.de">FairTax Lohnsteuerhilfe e. V.</a>.</p>
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